2009-05-07: Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.