2009-07-28: Die Vertreterversammlung vom 23.06.08 mit Nachtrag vom 25.06.2009 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 43 (Bekanntmachungen). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, enichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche, kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wohnort geändert, nun: Vorstand: Lamontain, Sylke, Magdeburg, *19.10.1962.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 Euro.(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen.Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Platz in einem Heim oder eine Garage überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Anlage 1 bzw. 2 zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 5) gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.(3) Die ehemaligen Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Am Silberberg eG sind nach Verschmelzung mit der Wohnungsbaugenossenschaft Stadt Magdeburg von 1954 eG Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Stadt Magdeburg von 1954 eG geworden. Diese ehemaligen Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Am Silberberg eG sind mit mindestens einem und im Übrigen mit so vielen Geschäftsanteilen in Höhe von je 160,00 Euro bei der Wohnungsbaugenossenschaft Stadt Magdeburg von 1954 eG beteiligt, wie durch Anrechnung ihres Geschäftsguthabens bei der Wohnungsbaugenossenschaft Stadt Magdeburg von 1954 eG als voll eingezahlt anzusehen sind bzw. entsprechend der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung noch einzuzahlen sind.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
2010-08-30: Die Vertreterversammlung vom 24.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde die Anlage 2 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Geburtsdatum von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Rayling, Burkhard, Glindenberg, *04.05.1954. Geändert nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schrader, Christine, Magdeburg, *23.02.1950.
2010-11-29: Von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schrader, Christine, Magdeburg, *23.02.1950.
2018-02-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied; mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Neitzel, Kai, Magdeburg, *18.12.1974.
2018-08-23: Die Generalversammlung vom 31.05.2018 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 19 (Auschluss der Nachschusspflicht): Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.
2020-07-31: Die Generalversammlung vom 25.06.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden §§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) und 18 (Kündigung weiterer Anteile) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.