2007-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 10.7.07 hat die Änderung der §§ 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
2017-12-18: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2018-12-07: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2020-08-10: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2020-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für alle Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Soweit es zur Erfüllung des in Abs. 1 genannten Gesellschaftszwecks erforderlich ist, kann die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, insbesondere Eigenheime, Eigentumswohnungen, Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, soziale und kulturelle Einrichtungen bereitstellen, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann insbesondere mit ihrem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehende Dienstleistungen gegenüber anderen Unternehmen der Wohnungswirtschaft erbringen, sowie mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehende Produkte an diese verkaufen, solange dieser Tätigkeit im Vergleich zu den Hauptzwecken nach Abs. 1 nur untergeordnete Bedeutung zukommt und der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft betreibt ihre Tätigkeit nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen und trägt etwaige entstehende Verluste.