2008-09-25: Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere des § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Ausgeschieden: Vorstand: Schmidl, Robby, Lauter, *05.12.1960. Bestellt: Vorstand: Wangemann, Monika, Lauter, *29.12.1952.
2016-05-09: Von Amts wegen Bezeichnung des Sitzes berichtigt: Neuer Sitz: Lauter-Bernsbach. Ausgeschieden: Vorstand: Jähn, Heinz, Lauter, *28.07.1949. Wohnort von Amts wegen berichtigt: Vorstandsvorsitzender: Wendler, Marion, Lauter-Bernsbach, *23.02.1961. Wohnort von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Triebler, René, Lauter-Bernsbach, *31.07.1966; Wangemann, Monika, Lauter-Bernsbach, *29.12.1952.
2019-10-28: Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und des § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.