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Wohnungsgenossenschaft Coesfeld eG

Genossenschaftsgedanke, Wohnungsbewerbung, Schadensmeldung..., Anteile, Gemeinnützigkeit, Geschäftsanteilen, GenR, Eigenbedarfskündigung, Geschäftsanteile, Regierungspräsidenten
Adresse / Anfahrt
Zapfeweg 18
48653 Coesfeld
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-09:
Nicht mehr Vorstand: Mrsic, Mladen, Coesfeld, *01.07.1936. Bestellt als Vorstand: Sundermann, Klaus-Jürgen, Coesfeld, *18.12.1953.

2016-01-12:
Nicht mehr Vorstand: Walterbach, Reiner, Coesfeld, *20.04.1944. Bestellt als Vorstand: Bode, Hans-Jürgen, Coesfeld, *22.08.1952.

2017-01-04:
Geburtsdatum berichtigt: Vorstand: Bode, Hans-Jürgen, Coesfeld, *23.08.1952.

2020-03-17:
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Diese Neufassung der Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.02.2020 in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) wieder geändert. Unternehmensgegenstand geändert, nunmehr: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Änderung zur Nachschusspflicht: Aufhebung der Nachschusspflicht. Nicht mehr Vorstand: Decker, Harry, Coesfeld, *06.05.1944. Bestellt als Vorstand: Klöpper, Bernd, Coesfeld, *24.07.1964. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Aufhebung der Nachschusspflicht . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.