2008-07-31: Die Mitgliedersammlung vom 02.07.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Gegenstand) und 21(Vorstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und betreuen und alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.