2008-09-19: Änderungen der Satzung durch die Vertreterversammlung vom 23.06.2008: Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. (3) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
2009-03-06: Nicht mehr Vorstand: Dietze, Albrecht, Diplom-Volkswirt, Düsseldorf. Neu bestellt Vorstand: Stoy, Thomas, Voerde, *30.11.1970.
2010-04-30: Nicht mehr Vorstand: Kocar, Hans-Jürgen, Diplom-Sozialarbeiter, Duisburg. Einzelprokura: Kocar, Axel, Duisburg, *11.05.1970.
2010-05-21: Vertretungsbefugnis berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kocar, Axel, Duisburg, *11.05.1970.
2011-10-21: Neu bestellt in den Vorstand: Kocar, Axel, Duisburg, *11.05.1970. Prokura erloschen: Kocar, Axel, Duisburg, *11.05.1970.
2012-02-17: Nicht mehr Vorstand: Schneider, Johannes, Duisburg.
2019-08-21: Die Vertreterversammlung vom 06.05.2019 hat eine Änderung des Status in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im übrigen wurde die Satzung geändert und vollständig neu gefasst. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.