2008-02-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kansy, Markus, Voerde, *25.04.1978.
2008-07-04: Die Vertreterversammlung vom 28.04.2008 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) 4, (Erwerb der Mitgliedschaft) 5, (Eintrittsgeld) 7,(Kündigung der Mitgliedschaft) 8, (Übertragung des Geschäftsanteils) 11, (Ausschließung eines Mitglieds) 12, (Auseinandersetzung) 13, (Rechte der Mitglieder) 17, (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) 18, (Kündigung weiterer Anteile) 21, (Vorstand) 22, (Leitung und Verantwortung der Genossenschaft) 23, (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) 24, (Aufsichtsrat) 25, (Aufgaben des Aufsichtsrates) 27,(Sitzungen des Aufsichtsrates) 28, (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) 30, (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung) 32,(Einberufung der Mitgliederversammlung) 34, (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) 35, (Mehrheitserfordernisse) 40, (Gewinnverwendung) 42 (Bekanntmachungen) und 44 (Auflösung) beschlossen. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Vertretungsberechtigt ist ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
2018-01-11: Nicht mehr Vorstand: Laufs, Norbert, Diplom-Ingenieur, Duisburg; Tomczak, Winfried, Duisburg, *01.12.1954. Bestellt als Vorstand: Kansy, Markus, Voerde, *25.04.1978; Schmitz, Michael, Duisburg, *28.11.1973. Prokura erloschen: Kansy, Markus, Voerde, *25.04.1978.
2018-01-16: Nach Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen weiterhin Vorstand: Schmitz, Michael, Duisburg, *14.05.1965.
2022-04-26: Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder) § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Ausichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Durch Einfügung von § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) hat sich die nachfolgende Nummerierung verschoben. Weiterhin wurden sodann Änderungen in § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Ausstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorausssetzungen. Beteiligung mit mindestens drei Geschäftsanteilen. Der Geschäftsanteil beträgt 260,- EUR. Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ist zulässig.