2007-02-14: Die Generalversammlung vom 07.12.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen an anderen Personenhandelsgesellschaften sowiejuristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2011-06-29: Die Generalversammlung vom 14.04.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), und 20 (Vorstand). Neue Firma: Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land eG. Bestellt: Vorstand: Kubat, Thomas, Stockdorf, *04.03.1961; Pietsch, Irmgard, Stockdorf, *15.02.1948; Voss, Brigitta, Gauting, *07.04.1946. Die Wohnungsgenossenschaft Gauting-Stockdorf eG mit dem Sitz in Gauting-Stockdorf (Amtsgericht München GnR 1613) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 14.04.2011 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 12.04.2011 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-02-13: Die Generalversammlung vom 29.11.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) sowie § 23 (Aufsichtsrat).