2008-08-14: Die Vertreterversammlung vom 19.06.2008 hat unter Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert, nun neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, einrichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2016-03-09: Ausgeschieden: Vorstand: Haase, Kerstin, Markkleeberg, *11.12.1961. Bestellt: Vorstand: Selditz, Henning, Zwenkau, *18.11.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Zurek, Iris, Frohburg, *18.01.1971.
2018-08-28: Die Wohnungsbau-Genossenschaft Trebsen eG mit dem Sitz in Trebsen (Amtsgericht Leipzig GnR 265) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2018 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 24.05.2018 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.06.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.