2020-11-23: Die Genossenschaft hat im schriftlichen Verfahren (letzte Zustimmung am 30.06.2020) die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus in der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: § 17(Abs. 4 Auszug): Der Vorstand kann Ratenzahlung zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 80 Euro einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats sind monatlich weitere 80 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).