2006-09-05: Die Vertreterversammlung vom 28.06.2006 hat eine überwiegende Neufassung des Statuts und der Wahlordnung beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, betreuen und veräußern, so,wie auch sonstige Grundstücke jeglicher Art. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (2) Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 f die Voraussetzungen. Keine Nachschußpflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten.
2007-05-21: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hornig, Martin, Hamburg, *05.07.1971.
2008-04-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Burmeister, Martin Egon, Hamburg, *11.08.1964.
2008-05-21: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Burmeister, Martin Egon, Hamburg, *11.08.1964.
2010-02-10: Die Vertreterversammlung vom 24.11.2009 hat eine überwiegende Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 2 (Zweck), 42 (Bekanntmachungen) und der Wahlordnung beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 f die Voraussetzungen.
2010-11-16: Neue Schreibweise: Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 eG.
2013-08-27: Löschung zur Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Gladowstraße 20, 22041 Hamburg.
2014-12-12: Die Vertreterversammlung vom 30.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 11, 12, 20, 24, 30, 32, 42 und der Wahlordnung Art. 6, 8, 9, 13 beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung, die die Anforderungen aller Generationen angemessen berücksichtigt. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 f die Voraussetzungen.