2009-02-17: Die Generalversammlung vom 22.08.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde u. a. geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.