2010-04-15: Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, dabei wurden § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) geändert. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Vorstand: Wendler, Karl, Lommatzsch. Von Amts wegen Namen berichtigt und Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Hirth, Peter, Lommatzsch, *18.02.1956. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Vorstand: Beck, Emil, Lommatzsch, *24.02.1941.
2016-11-04: Mit der Neufassung der Satzung vom 28.11.2009 wurde auch § 19 (Nachschusspflicht) geändert. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.