2008-08-07: Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2010-08-02: Nicht mehr Vorstand: Hamann, Horst Dieter, Rostock, *26.06.1944. Geändert, nun: Vorstand: Lüdemann, Hans-Joachim, Rostock, *21.06.1952.
2015-07-03: Änderung der Geschäftsanschrift: Hellingstraße 10, 18057 Rostock.
2018-03-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wohlfeil, Angie, Rostock, *26.06.1987.
2019-03-28: Die Vertreterversammlung vom 12.06.2018 hat eine Änderung des Status in § 2 , § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), die Neuaufnahme von § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.