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Wohnungsgenossenschaft Nortorfer Land eG

Hausgemeinschaft, Energieversorgung
Adresse / Anfahrt
Große Mühlenstraße 46
24589 Nortorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-29:
Name der Firma: Wohnungsgenossenschaft Nortorfer Land eG; Firmensitz: Nortorf; Gegenstand der Firma: Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder oder die Förderung der sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Der Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung, die Möglichkeit des Eigentumserwerbs von Wohnraum sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, gesundheitliche und pflegerische, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Vertretungregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Vorstand: Vorstandsmitglied: 1. Dr. Grundmann, Martin, *04.06.1961, Nortorf; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 07.11.2018.

2020-12-30:
Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Vorstandsmitglied: 2. Pfeiffer, Alexander, *27.09.1969, Kiel; Rechtsform: Die Satzung ist am 12.08.2020 geändert in § 5 (Geschäftsanteil, Nachschusspflicht, Eintrittsgeld), § 12 (Generalversammlung), § 14 (Vorstand) und § 16 (Gemeinsame Vorschriften für Organe); § 12 a (Virtuelle Generalversammlung) und § 13 (Aufsichtsrat) wurden neu eingefügt.