2010-10-14: Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, dabei wurde geändert § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Wohnort geändert, nun: Vorstand: Herrmann, Lutz, Dresden, *26.03.1977.
2012-11-08: Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2012 hat u. a. die Änderung der §§ 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) der Satzung beschlossen. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Strohbach, Ines, Ottendorf-Okrilla, *10.04.1068. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.