2016-01-22: Die Generalversammlung vom 09.11.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)/Anlage. Dabei wurden Pflichtanteile herabgesetzt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.