2008-11-13: Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts-und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.