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Wolf & Endrikat Solutions GmbH

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Adresse / Anfahrt
Landstraße 32a
99834 Gerstungen
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand), 4 (Stammkapital), 7 (Geschäftsjahr), 11 (Kündigung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Wolf & Endrikat Solutions GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Landstraße 32a, 99834 Gerstungen. Neuer Gegenstand: der Rohrleitungsbau, die Metall- und Kunststoffverarbeitung und der Industrieanlagenbau. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Endrikat, Marian, Gerstungen, *10.07.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Wolf, Manuela, Gerstungen, *02.11.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 51.000,00 EUR auf 101.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 101.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Endrikat, Marian, Gerstungen, *10.07.1975.

2014-12-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 101.000,00 EUR auf 202.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Manuela Wolf & Marian Endrikat OHG mit dem Sitz in Gerstungen und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 202.000,00 EUR.

2014-12-09:
Die Manuela Wolf & Marian Endrikat OHG mit dem Sitz in Gerstungen (Amtsgericht Jena HRA 503537) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.