2020-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2019. Geschäftsanschrift: Richardstraße 73, 47445 Moers. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Feller, Marina, Moers, *06.02.1980; Hanke, Michael, Moers, *14.03.1978; Inger, Sonja Maria, Krefeld, *28.02.1982; Krüger, Vanessa, Issum, *28.03.1984; Willems, Ralf, Wachtendonk, *19.07.1965; Wolfarth, Klaus, Krefeld, *12.10.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nowack, Bernd, Moers, *24.07.1965.
2020-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 07.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2020 mit der Wolfarth & Willems Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 5757) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Willems, Ralf, Wachtendonk, *19.07.1965.