2012-09-26: Firma: Feinarbeit GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rheinsberger Straße 73, 10115 Berlin Gegenstand: die Vermittlung von Personal für Veranstaltungen, Promotions und Messen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Wolff, Isabel, *12.04.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.08.2012.
2019-09-05: Firma: Wolff´s Produktionen GmbH; Gegenstand: Betreiben einer Full-Service Eventagentur. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens Isabel Wolff e.K. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56340 B) um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2019 und der Beschlüsse vom selben Tage hat die Inhaberin aus ihrem Vermögen das unter der Firma Isabel Wolff e.K. betriebene Unternehmen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56340 B ) auf die Gesellschaft ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-06-07: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Parchwitzer Straße 172 b, 12526 Berlin