2021-02-25: Firma:WolkenKratzer GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Hillmannplatz 6, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere die Durchführung von ambulanten, stationären, sozialpädagogischen Hilfen nach SGB VIII, der Betrieb von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, insbesondere von Einrichtungen in Bremen, Inobhutnahme, Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, erlebnispädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Seminar- und Bildungsarbeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Stammkapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung:Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Romanowski, Radoslaw Waldemar, *16.03.1983, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.01.2021
2022-01-07: Stammkapital: 26.000 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 ist das Stammkapital um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Durch Ausgliederungsvertrag vom 24.11.2021 hat das durch Herrn Radoslaw Waldemar Romanowski, *16.03.1983, Bremen, betriebene einzelkaufmännische Unternehmen WolkenKratzer Jugendhilfe e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 29041 HB) sein Vermögen als Ganzes auf die Gesellschaft übertragen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.