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Wollknoll GmbH

Einzelhandelsunternehmen, Acufactum, Schafschurwolle..., Naturfasern, Vorfilz, Lamana, Filzen, Ashford, Teddys, Garne, Felle
Adresse / Anfahrt
Forsthausstraße 7
74420 Oberrot
1x Adresse:

Forsthausstraße 9
74420 Oberrot


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2007-05-14:
Erste Eintragung vom 02.04.2007 (§ 137 UmwG): Wollknoll GmbH; Sitz: Oberrot; Gegenstand: Verarbeitung von Wolle zu Vliesen und Bändern sowie der Vesandhandel mit Materialien und Zubehör zum Filzen, Spinnen, Färben, Basteln und zur Puppenherstellung, ferner die Durchführung von Semiaren in den vorgenannten Bereichen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fritz, Sonja, Oberrot, *17.04.1967 einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2006. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Fritz, Sonja, Oberrot, *17.04.1967 als Inhaberin der Firma "Wollknoll Inhaberin Sonja Fritz e.K.", Oberrot (Amtsgericht Stuttgart HRA 720611) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.11.2006. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Wollknoll Inhaberin Sonja Fritz e.K.", Oberrot (Amtsgericht Stuttgart HRA 720611) am 05.04.2007 erfolgt. Gemäß § 137 Abs. 3 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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