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Wolters Kluwer & Accounting Deutschland GmbH

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Pforzheimer Straße 46/1
75015 Bretten
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16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sager, Markus, Oberderdingen, *04.05.1970.

2015-01-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Sager, Markus, Oberderdingen, *04.05.1970. Nicht mehr Geschäftsführer: Brock, Sepp, Unternehmensberater, Bretten; Schwuchow, Karl-Heinz, Unternehmensberater, Bretten. Prokura erloschen: Sager, Markus, Oberderdingen, *04.05.1970; Schnitzer, Peter, Calw-Stammheim, *23.09.1952.

2015-02-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Edemissen, *05.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Römer, Christian, Pliening, *19.10.1970; Verhoef, Adrianus Gerardus, Düren, *24.08.1961.

2016-01-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Gutschmidt, Uwe Werner, Simmozheim, *29.07.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sager, Markus, Oberderdingen, *04.05.1970.

2016-12-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wolters Kluwer Software und Service GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 205103) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-12-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.12.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.