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Worms Advisory GmbH

Schuldtitel, Wertpapieren, Disagree..., Begebung, Haftungsausschlusserklärung, Agree, Informationszwecken
Adresse / Anfahrt
Döllesweg 17
61350 Bad Homburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-08:
d. Höhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017. Geschäftsanschrift: Döllesweg 17, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Worms, Ulrich, Bad Homburg v. d. Höhe, *25.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-27:
d. Höhe. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehn gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen.

2017-10-12:
d. Höhe. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Gegenstand: Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen gemäß § 34c Gewerbeordnung . Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen.