2006-11-17: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 und der Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 des übertragenden Rechtsträgers mit dem Verein Rudergesellschaft Worms 1883 e.V. mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz VR 10377) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.