2016-04-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.1992, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Gütersloh nach Bad Lippspringe beschlossen. Geschäftsanschrift: Fliederstr. 38, 33175 Bad Lippspringe. Gegenstand: Produktion, Handel und Vertrieb von Fleisch-, Wurstwaren, Feinkostartikeln und Lebensmitteln aller Art. Stammkapital: 153.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kilian, Uwe, Bad Lippspringe, *31.03.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kilian, Felix, Bad Lippspringe, *27.08.1988.
2017-10-24: Prokura erloschen: Kilian, Felix, Bad Lippspringe, *27.08.1988.
2019-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert in: Neue Firma: Wulff Fleisch- und Wurstwaren Vertriebs-GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der Wulff Fleisch- und Wurstwaren Vertriebs-GmbH mit Sitz in Telgte (Amtsgericht Münster HRB 8936) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.