2019-12-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2019. Geschäftsanschrift: Denninger Straße 162, c/o Önal, Koray, 81927 München. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung und Betrieb von IT Applikationen, Erbringung von IT Dienstleistungen und IT Beratung für Unternehmen sowie Vertrieb dieser Dienstleistungen und Applikationen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesensgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hadji-Hosseini, Babak, München, *27.08.1978; Önal, Koray, München, *30.05.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-08: Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Önal, Koray, München, *30.05.1982.
2022-07-28: Die Shoto Media GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.