2013-09-02: Die Wurm Garten + Landschaft GmbH mit dem Sitz in Mitterfels (Amtsgericht Straubing HRB 11656) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2013 hat die Änderung von Abschnitt 1. Ziff. 1.1. (Firma) und Abschnitt 19. Ziff. 6. (Allgemeine Vorschriften) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Wurm Garten + Landschaft GmbH.