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Wynners GmbH

Taxiglas, Trennschutz, Fahrer/Beifahrer..., Passagiere, #Corona-Schutzwand, #E-Prüfzeichen, #Firmenwagen, #Folie, #Hustenschutz, #Hygieneschutz
Adresse / Anfahrt
Lindenstraße 255
40235 Düsseldorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2021. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 255, 40237 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Trennschutzscheiben, Luftreinigungsgeräten, Desinfektionsgeräten sowie KFZ-Zubehör sowie die Vermittlung von handwerklichen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ewertz, Sebastian, Mülheim / Ruhr, *24.10.1970; Slominsky, Merten, Mülheim / Ruhr, *06.01.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung des Teilbetriebs "Taxiglas" aus dem Vermögen der Apporo GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Apporo GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-01:
Die Abspaltung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.05.2021 eingetragen geworden.