2006-07-17: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig zum Zwecke der Ausgliederung eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: X-tra - BooX Comics & Geschenke GmbH. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2005/01.12.2005 sowie ihrer Versammlungsbeschlüsse vom jeweils selben Tag Teile des Vermögens der Gesellschafterin Dorothea Franke in Frankfurt am Main, nämlich das von dieser unter der Firma X-tra BooX e.K. in Frankfurt am Main geführte einzelkaufmännische Unternehmen (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42639) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung ist mit Sacheinlagen erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen verwiesen.
2006-07-24: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 13.07.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.