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X17 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Adresse / Anfahrt
Hartmanns Au 10
66119 Saarbrücken
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2006. Gegenstand: Die Produktion bzw. der Vertrieb des Kalendersystems X 17 und die Vermarktung des entsprechenden Entwicklungs-Know-Hows bzw. die entsprechende Patentverwertung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Büttner, Matthias, Saarbrücken, *01.04.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2009-05-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jurke, Cendrine, Spicheren, *08.03.1978; Jurke, Matthias, Spicheren, *17.02.1974.

2014-09-25:
Geschäftsanschrift: Hartmanns Au 10, 66119 Saarbrücken .

2019-12-23:
Sitz von Amts wegen gemäß § 17 HRV berichtigt, nun: Saarbrücken.

2020-10-21:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.09.2020 mit der X47 Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken verschmolzen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.