2019-03-20: HRA 3250 NP: XAN Software GmbH & Co. KG, Zehdenick, Straße des Aufbaus 28, 16792 Zehdenick (Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Vermarktung von Softwarelösungen, des Weiteren Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie.). Geschäftsanschrift: Straße des Aufbaus 28, 16792 Zehdenick, Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: XAN Verwaltungs GmbH, Zehdenick (Amtsgericht Neuruppin, HRB 12218 NP), Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2019-11-22: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.11.2019 das Einzelunternehmen Alexander Nowak Software e.K., Zehdenick (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3260) als Ganzes im Wege der Augliederung aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-06: Die Eintragung betreffend die unter laufender Nr. 2 eingetragene Ausgliederung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.11.2019 das Einzelunternehmen Alexander Nowak Software e.K., Zehdenick (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3260) als Ganzes im Wege der Ausgliederung aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.