2017-02-07: Stamm- bzw. Grundkapital: 167.660,00 EUR; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Tietze, Reinhard, *21.06.1953, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 ist das Stammkapital auf 167.550,35 EUR umgestellt, sodann um 109,65 EUR auf 167.660,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 4 , 5 (Stammeinlagen), 9 (Beschlüsse) und 11 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen).
2018-02-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Pankstraße 8, 13127 Berlin
2019-03-14: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat den Geschäftsbetrieb der Graßhoff Medizintechnik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 71476 B) erworben. Die Haftung der Gesellschaft für die im Geschäftsbetrieb des Veräußerers begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
2019-03-25: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Tietze, Reinhard; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Laser, Helmut; Geschäftsführer: 4.
Dr. Bärtl, Oliver, *16.09.1968, Sipplingen; Geschäftsführer: 5.
Thomas, Björn, *15.07.1976, Bergfelde; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2020-06-18: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die NiKa Medizintechnik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 71476) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-07-14: Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Ziesemer, Thomas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Dr. Bärtl, Oliver; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-07-19: Änderung zu Nr. 5: zum Wohnort; Geschäftsführer: Thomas, Björn, *15.07.1976, Hohen Neuendorf OT Bergfelde; Prokura: 1.
Heuschkel, Kerstin, *14.03.1975, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2021-10-18: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Bärtl, Oliver
2021-12-30: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Ziesemer, Thomas