Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

XX-TRADING GmbH

Feinkost, WIMEX, Monate Bestätigter..., Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Aktionsartikel
Adresse / Anfahrt
Am Bremsenfeld 1
51399 Burscheid
1x Adresse:

Nevigeser Straße 260a
42553 Velbert


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Burscheid beschlossen. Neue Firma: XX-TRADING GmbH. Burscheid. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf von Armbanduhren, Schmuck, Edelsteinen und Antiquitäten sowie der Autohandel mit Gebrauchtfahrzeugen.

2008-06-17:
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Velbert, 42553 Velbert. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung: Demirci, Birol, Velbert, *07.06.1968.

2022-02-28:
42553 Velbert, Geschäftsanschrift: Nevigeser Str. 260, 42553 Velbert. Prokura erloschen: Demirci, Birol, Velbert, *07.06.1968. Die Zweigniederlassung in Velbert ist aufgehoben. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 einen Teil ihres Vermögens - namentlich den Teilbetrieb einer KFZ-Werkstattt am Standort Velbert - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Autofachzentrum Scholl GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 32587) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.