2011-10-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2011. Geschäftsanschrift: Gostritzer Str. 10, 01217 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, entgeltliche Geschäftsführung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adler, Alexander, Dresden, *28.06.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: XXL Sport GmbH. Neuer Gegenstand: Betrieb von Sportstätten mit angeschlossener Gastronomie, insbesondere Kletteranlagen und Fitnessstudios, Durchführung von Sportveranstaltungen sowie Beratung im Zusammenhang mit der Durchführungvon Sportveranstaltungen und des Sportstättenbetriebes.
2016-02-15: Änderung der Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 40, 01237 Dresden.
2016-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Die Wand" Sport und Freizeit OHG mit dem Sitz in Dresden und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die "Die Wand" Sport und Freizeit OHG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 5358) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.