2006-02-17: Mit der YARA Investment GmbH, Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 6798) als beherrschtes Unternehmen ist am 16.09.2004 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2004 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2013-10-24: Mit der YARA Besitz GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 477) als beherrschtes Unternehmen ist am 15.08.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2014-01-21: Der mit der Firma YARA Investment GmbH, Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 6798) als beherrschtem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.09.2004 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 in § 2 abgeändert worden.
2015-11-23: Mit der YARA ZIM Plant Technology GmbH, Hennigsdorf als beherrschtes Unternehmen ist am 23.10.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen .
2017-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der YARA Industrial GmbH mit Sitz in Bad Hönningen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-11: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: YARA Digital Farming, Niederlassung der YARA GmbH & Co.KG, 10961 Berlin, Geschäftsanschrift: Gneisenaustraße 66, 10961 Berlin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2018 mit der Cultuzz HospitalityWorks GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 197141 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-17: Der mit der YARA ZIM Plant Technology GmbH, Henningsdorf (nach Firmenänderung und Sitzverlegung nunmehr Agoro Carbon Alliance Germany GmbH, Dülmen - Amtsgericht Coesfeld HRB 18333 -) als beherrschtem Unternehmen am 23.10.2015 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2021 zum 31.12.2021 aufgehoben.
2022-02-22: Die Eintragungen laufende Nummer 2, 6, 7 je in Spalte 5b zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sind gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.