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PharmaLex GmbH

Pharmazeutische Industrie, Pharmacovigilance, CMC..., Patient, Regulatory, Clinical, Cencora, Biopharma, Affairs, PharmaLearn
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Bahnstraße 42-46
61381 Friedrichsdorf
4x Adresse:

Lothringer Dell 27
67659 Kaiserslautern


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12163 Berlin


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68163 Mannheim


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25x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2014 Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 212368) nach Friedrichsdorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnstraße 42-46, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Erstellung, Bewertung und Einreichung von Protokollen, Berichten, Gutachten, Stellungnahmen, Dokumentationen für die Herstellung, Prüfung, Klassifizierung, Zulassung / Zertifizierung / Notifizierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika und deren Inverkehrbringen, auch soweit sie für andere behördliche und Überwachungszwecke Verwendung finden; Organisation und Projektkoordination und -verfolgung bei der Entwicklung entsprechender Produkte, Beratung bei der Entwicklung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika nebst Beratungsleistungen in Bezug auf die Herstellung, Prüfung, Klassifizierung, Zulassung / Zertifizierung / Notifizierung von Arzneimitteln / Medizinprodukten / Kosmetika und deren Inverkehrbringen sowie aller damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen; Qualitäts- und Risikomanagement und Übernahme gesetzlich geforderter persönlicher Verantwortlichkeiten im Kundenauftrag bei der Herstellung, Prüfung und Vermarktung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika und der Erwerb, dasHalten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und im Ausland, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind einschließlich der Erbringung von Managementleistungen an diese Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Dobmeyer, Thomas, Frankfurt am Main, *12.02.1966; Dr. Zimmer, Markus, Friedrichsdorf, *30.07.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-26:
Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts der YES Pharmaceutical Development Services GmbH entstandenen Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.

2014-09-26:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Eberwein, Thomas, Dreieich, *01.02.1964; Hinrichs, Claudia, Frankfurt am Main, *08.05.1969; Dr. phil. nat. Hönig, Jürgen, Oberursel (Taunus), *14.05.1962; Dr. Troost, Raphael, Wiesbaden, *24.08.1971.

2014-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 hat die Streichung der §§ 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Einziehung), 13 (Einziehungsvergütung) und 14 (Abtretung statt Einziehung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ wurde entsprechend angepasst.

2015-04-21:
3.2015 mit Berichtigung vom 10.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der YES Pharma Beratungs- und Entwicklungs-GmbH mit Sitz in Karlsruhe verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-11-30:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Netzer, Tilo, Heppenheim, *11.06.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Jacobs, Kirsten, Weinheim, *16.05.1969.

2016-01-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zimmer, Markus, Friedrichsdorf, *30.07.1959.

2016-06-22:
Prokura geändert bei: Einzelprokura: Dr. Jacobs, Kirsten, Weinheim, *16.05.1969; Dr. Troost, Raphael, Wiesbaden, *24.08.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Martini, Caren, Kelkheim, *20.12.1970; Oppolzer, Deniz, Ulm, *20.03.1974; Rese, Monika, Köln, *05.11.1965. Prokura erloschen: Dr. Eberwein, Thomas, Dreieich, *01.02.1964.

2016-06-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.836,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PharmaLex GmbH mit Sitz in Mannheim und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2016 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: PharmaLex GmbH. Neues Stammkapital: 29.836,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 26.04.2016 mit Nachtrag vom 03.05.2016 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2016 mit Nachtrag vom 03.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.04.2016 und 03.05.2016 mit der PharmaLex GmbH mit Sitz in Mannheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-10-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PharmaLex Multinational Holding Company GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-12-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PharmaLex International Healthcare Services GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-02-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Belcher, Carolyn Jennifer Eden, Cambrideshire / England, *29.09.1960. Prokura erloschen: Oppolzer, Deniz, Ulm, *20.03.1974.

2017-05-03:
Geändert, nun: Einzelprokura: Belcher, Carolyn Jennifer Eden, Cambrideshire / England, *29.09.1960; Rese, Monika, Köln, *05.11.1965.

2018-04-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sträter Life Science GmbH mit dem Sitz in Bonn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Keck, Eva, Dannstadt-Schauernheim, *18.12.1976; Lauberte, Ilze, Schwetzingen, *15.11.1983; Pauli, Timm, Darmstadt, *13.02.1974; Dr. Schickel, Ursula, Frankfurt am Main, *14.08.1968. Prokura erloschen: Hinrichs, Claudia, Frankfurt am Main, *08.05.1969.

2018-11-22:
Ergänzt gemäß Anmeldung vom 12.10.2018 zu Fall 21: Einzelprokura: Hinrichs, Claudia, Frankfurt am Main, *08.05.1969.

2018-12-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Netzer, Tilo, Heppenheim, *11.06.1963.

2020-08-03:
Einzelprokura: Frings, Josef, Rheinbach, *22.12.1967.

2020-08-17:
Personenbezogene Daten vervollständigt, nun: Einzelprokura: Frings, Hermann Josef, Rheinbach, *22.12.1967.

2020-09-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Burkhardt, Constanze, Berlin, *29.10.1973.

2021-03-04:
Prokura erloschen: Frings, Hermann Josef, Rheinbach, *22.12.1967.

2021-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERA Consulting GmbH mit dem Sitz in Walsrode (Amtsgericht Walsrode, HRB 5055) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Biopharma Excellence GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 227532) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-21:
Einzelprokura: Mazurkiewicz, Jacek, Aurich, *10.04.1977.

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