2012-09-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2012. Geschäftsanschrift: Bürgerstraße 6, 40219 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Mode, Schmuck, Accessoires und weiteren Produkten (wie z.B. Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik). Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Naeem, Sumaira, Sankt Augustin, *08.05.1975; Naeem, Elisabeth, Köln, *17.03.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-31: Nach Berichtigung des Geburtsdatums : Geschäftsführer: Naeem, Elisabeth, Köln, *02.08.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3,00 EUR auf 30.003,00 EUR beschlossen.
2017-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 sowie in § 6 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
2019-08-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2019 mit der Aquamarine Fashion GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 75042) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-10: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brüggen, Volker, Düsseldorf, *17.03.1971.