2020-06-15: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 59 c Abs. 1 BRAO. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Kanbur, Niyazi, Steuerberater, Geilenkirchen, *01.08.1983; Yendi, Yener, Rechtsanwalt, Rösrath, *05.08.1980, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.