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Yokogawa Insilico Biotechnology GmbH

Digital Twins
Adresse / Anfahrt
Meitnerstraße 9
70563 Stuttgart
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2021. Geschäftsanschrift: Meitnerstraße 9, 70563 Stuttgart. Gegenstand: Die wirtschaftliche Verwertung von Verfahren zur Beschreibung und Vorhersage des Verhaltens zellulärer biologischer Systeme mit Hilfe des Computers. Die Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf die Bereiche experimentelle Analysen, Auftragsforschung und -produktion, Modellbildung und Simulation sowie Entwicklung und Vertrieb von Software. Stammkapital: 1.503.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kumada, Akitoshi, Kodaira-shi Tokio / Japan, *19.05.1963; Mauch, Klaus, Stuttgart, *01.02.1965; Noji, Toru, Nihonba-shi Tokio / Japan, *25.08.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Horbelt, Daniel, Stuttgart, *10.06.1977; Dr. Terfloth, Lothar, Stuttgart, *14.11.1968. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Insilico Biotechnology AG", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.