Young & Rubicam GmbH
Formell
2010-01-12:
Firma: Young & Rubicam GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Karl-Liebknecht-Straße 5, Im CityQuartier DomAquareé, 10178 Berlin Gegenstand: Die Entfaltung von Werbetätigkeit und wirtschaftlicher Beratung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Breitenbücher, Karen, *02.07.1965, Frankfurt/Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 2. Esch, Thorsten, *05.05.1970, Dreieich; Geschäftsführer:; 3. Franz, Volker, *14.08.1963, Johannesberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Marquardt, Uwe, *14.02.1963, Egelsbach; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Seibel, Beatrice, *05.02.1970, Bischofsheim; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 3. Stickel, Michael, *25.09.1957, Heusenstamm; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.02.2001 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2009 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 51989) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1 (Firma und Sitz), Ziff. 2 (Gegenstand), Ziff. 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) und Ziff. 10 (Bekanntmachungen)..
2010-03-22:
Geschäftsführer:; 4. Thüs, Corinna, *19.07.1967, Düsseldorf.
2010-05-27:
Geschäftsführer:; 5. Leube, Jan, *30.09.1970, Berlin.
2010-08-31:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Breitenbücher, Karen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Franz, Volker.
2010-11-05:
Geschäftsführer:; 6. Franz, Volker, *14.08.1963, Johannesberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2010-11-18:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 07.10.2010 mit der Young & Rubicam GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86278), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 27.10.2010 zugestimmt hat..
2011-01-18:
Geschäftsführer:; 7. Hirsch, Anika, *24.09.1974, Berlin.
2011-03-03:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Charlottenstraße 24, 10117 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 6. Franz, Volker.
2011-09-05:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Esch, Thorsten Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 2. Seibel, Beatrice.
2011-10-25:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 7. Hirsch, Anika; Geschäftsführer:; 8. Berens, Andreas, *02.02.1968, Kronberg.
2013-04-16:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 8. Berens, Andreas.
2013-07-15:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 3. Stickel, Michael.
2013-10-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Thüs, Corinna; Prokura: 4.
Metz, Katja, *28.07.1971, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2014-07-30:
Geschäftsführer: 9.
Franz, Volker, *14.08.1963, Johannesberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2014-08-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Leube, Jan; Prokura: 5.
Kumeiser, Stefan, *13.07.1973, Kriftel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2015-01-08:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wallstraße 14 a, 10179 Berlin
2015-06-12:
Geschäftsführer: 10.
Kumeiser, Stefan, *13.07.1973, Kriftel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Kumeiser, Stefan; 6.
Thüs, Corinna, *19.07.1967, Düsseldorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2015-07-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: 9. Franz, Volker; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Metz, Katja
2016-08-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: 10. Kumeiser, Stefan; Geschäftsführer: 11.
Dr. Bader, Olaf, *03.07.1967, Berlin
2017-01-24:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Thüs, Corinna
2017-08-31:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Young & Rubicam GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86278) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-01-05:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 05.09.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankrfurt am Main, HRB 86278) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.