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Young Life Deutschland gGmbH

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Adresse / Anfahrt
Hammersteiner Straße 49
79400 Kandern
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2013. Geschäftsanschrift: Hammersteiner Straße 49, 79400 Kandern. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die ganzheitliche Förderung von jungen Menschen auf der Grundlage des christlichen Glaubens, mithin die Förderung der Religion, der Jugendhilfe, der Erziehung und des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -die eigenständige Erarbeitung, Erprobung und Multiplizierung von zukunftsweisenden Modellen und Projekten in der Jugendarbeit -die Kontaktpflege mit jungen Menschen in ihren Lebenswelten insbesondere im Bereich Schule, Universität, Sport und Freizeit -die Förderung der schulnahen Jugendarbeit durch Kooperationen mit örtlichen Schulen, -die Förderung des interkulturellen Austausches zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Ländern, zum Beispiel des Schüleraustauschprogramms "Amicus", Sozialprojekten mit Jugendlichen aus Europa und den USA, Austausch zwischen Jugendlichen aus den USA und Deutschland, -die Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen, Freizeiten sowie sozial-diakonischen Aktionen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, -die Durchführung von Andachten, Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen, -die Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen und Seminaren, die belehrenden, kulturellen oder wissenschaftlichen Charakter haben, z.B. die Durchführung von Ehe- und Familienseminaren und Kursen für Mütter im Teenageralter, -die Gründung von offenen Jugendgruppen und Treffen für junge Erwachsene, -die seelsorgerische Begleitung von jungen Menschen, -die Bereitstellung und den Vertrieb erforderlicher Literatur sowie audiovisueller Hilfs- und Werbemittel, -die Beschäftigung und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie, -die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen mit denselben oder ähnlichen Zielen im Ausland durch Spenden und die Aussendung von Mitarbeitern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Martin, David E., Kandern, *05.02.1965; Wolff, Brent N., Kandern, *10.10.1955, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2014-02-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag der Verein "Young Life Deutschland e.V.", Lörrach (Amtsgericht Lörrach VR 1909) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Ramsey, Michael Vaughn, Kandern, *28.09.1971, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolff, Brent N., Kandern, *10.10.1955.

2021-01-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Young Life Deutschland gGmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der Religion, der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, die Förderung der internationalen Gesinnung sowie des Schutzes von Ehe und Familie. (2) Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. die eigenständige Erarbeitung, Erprobung und Muliplizierung von zukunftsweisenden Modellen und Projekten in der Jugendarbeit, b. die Kontaktpflege mit jungen Menschen in ihren Lebenswelten, insbesondere im Bereich Schule, Universität, Sport und Freizeit, c. die Förderung von Jugendarbeit durch Kooperation mit örtlichen Schulen, d. die Förderung des interkulterellen Austausches zwischen Jugendlichen verschiedenen Länger, zum Beispiel des Schüleraustauschprogramms "Amicus", Sozialprojekten mit Jugendlichen aus Europa und USA, Austausch zwischen Jugendlichen aus den USA und Deutschland, e. die Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen, Freizeiten sowie sozialdiakonischen Aktionen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, f. die Durchführung von Andachten, Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltungen mit Inhalten des christlichen Glaubens basierend auf der Bibel als dem geschriebenen Wort Gottes sowie auf dem Glaubensbekenntnis der evangelischen Kirchen, g. die Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen und Seminaren mit kulturellem und/oder wissenschaftlichem Charakter, z.B. die Durchführung von Ehe- und Familienseminaren sowie Kursen für Mütter im Teenageralter, h. die Gründung von offenen Jugendgruppen und Treffen für junge Erwachsene, i. die seelsorgerliche Begleitung von jungen Menschen, j. die Herstellung und Bereitstellung von Informationsmaterial zur Unterstützung der vorstehenden Zwecke inkl. Material zur Öffentlichkeitsarbeit, k. die Unterstützung anderer gemeinnütiger Organisationen im In- und Ausland durch Spenden und die Aussendung von Mitarbeitern. (3) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Abs. 1 genannten satzungsgemüßen Zwecke durch steuerbegünstige Körperschaften im In- und Ausland. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsey, Michael Vaughn, Kandern, *28.09.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Sundermeier, Benjamin, Bad Krozingen, *31.03.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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