2021-05-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2021. Geschäftsanschrift: Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an Unternehmen aus der Versicherungs- und Finanzbranche, sowie Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen, Immobilien und Immobilienfinanzierungsdarlehen und alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reim, Florian, Langquaid, *28.01.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens young professionals consulting reim e.K. mit Niederlassung in Regensburg aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung der Ziffer 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 12.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2021 das unter der Firma young professionals consulting reim e.K. mit Niederlassung in Regensburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Reim, Florian, Langquaid, *28.01.1985 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.