2009-08-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2009. Geschäftsanschrift: Bartholomäusstr. 28, 68307 Mannheim. Gegenstand: Der Handel mit Baumaterialien, die Erstellung von Gebäuden sowie die Vermarktung von Immobilien. Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, werden an autorisierte Handwerksbetriebe vergeben. Auch werden keine Tätigkeiten ausgeübt, die Erlaubnis nach § 34 c GewO erfordern. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Riffel, Mario-Alexander, Mannheim, *24.05.1974, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und Ziffer 3 (Stammkapital) beschlossen. Firma geändert; nun: MARI Bau GmbH. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
2020-07-29: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 4 beschlossen. Firma geändert; nun: Youngstar GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Graudenzer Linie 96, 68307 Mannheim. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Baumaterialien, die Erstellung von Gebäuden sowie die Vermarktung von Immobilien, Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, werden an autorisierte Handwerksbetriebe vergeben. Auch werden keine Tätigkeiten ausgeübt, die Erlaubnis nach § 34 c GewO erfordern. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Verpflegung und Beherbergung von Gästen sowie die Geschäftsführung in der touristischen Hotellerie. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Youngstar UG ", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707323) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.