2016-08-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2016. Geschäftsanschrift: Hardtwiese 5, 35792 Löhnberg. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Jong, Arie Cornelis, Löhnberg, *06.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Yuuki Management Consulting GmbH. Neuer Gegenstand: ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden sowie die Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Planung und Realisierung von Projekten im Trainings-, IT- und Telekommunikationsbereich, die Erbringung, Erstellung, Entwicklung und Service von Produkten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie sowie Vermittlung von Hard- und Software und Coaching und Durchführung von Seminaren für Fach- und Führungskräfte.
2020-03-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BPKI-Best Practice Knowledge Institute GmbH mit dem Sitz in Löhnberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.