2018-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.800,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit dem Institut für angewandte Forschung Memmingen e.V. mit dem Sitz in Memmingen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 105.300,00 EUR.
2018-09-12: Das Institut für angewandte Forschung Memmingen e.V. mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen VR 1389) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. Mitgliederversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-20: Eintragung laufende Nr. 4 von Amts wegen berichtigt: Das Institut für angewandte Forschung Memmingen e.V. mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen VR 1389) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 24.08.2018 mit der Gesellschaft verschmolzen.