Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

ZAP-Hosting Holding GmbH

Internetdienstanbieter, Alter der Cookie-Speicherung, Cookie-Speicherung..., Daten zu Verarbeitungszwecken, Gespeicherte Informationen, Ireland Limited\r\nGoogle, Limited\r\nGoogle Building, Meta-Produkten, Reels, Optionale
Adresse / Anfahrt
Krokusweg 9a
48165 Münster
1x Adresse:

Hafenweg 8
48155 Münster


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015. Geschäftsanschrift: Johann-Krane-Weg 21, 48149 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kluck, Marvin Oliver, Münster, *21.04.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-18:
Geschäftsanschrift: Krokusweg 9 a, 48165 Münster.

2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Xtream-Server UG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münstr, HRB 15655) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Manick UG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 15539) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Carklu UG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 15443) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing