2008-04-09: Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 7 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte), 9 Abs. 2 (Stimmrecht) und 20 Abs. 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschaffenburg. Bestellt: Geschäftsführer: Mantel, Thomas, Goldbach, *28.05.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2008-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 7 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte), 9 Abs. 2 (Stimmrecht) und 20 Abs. 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschaffenburg. Bestellt: Geschäftsführer: Mantel, Thomas, Goldbach, *28.05.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2009-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand, Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Geschäftsanschrift: Lilienthalstraße 2, 63741 Aschaffenburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Großhandel im In- und Ausland mit Werbemitteln einschließlich der Gestaltung der Werbeaussagen auf Werbemitteln, der Erstellung von Druck- und Stickvorlagen und der Ausführung dieser Druck- und Stickarbeiten sowie der Betrieb einer Näherei. Weiterer Gegenstand sind die Spedition und Abwicklung von Lagerdienstleistungen, insbesondere für die textile Industrie und die Werbebranche sowie die Kommissionierung und der Versand, insbesondere von Textilien und Werbeartikeln. Die Aufnahme von Geschäften, die das Vorliegen einer behördlichen Erlaubnis erfordern, bedarf der vorherigen Einholung dieser Erlaubnis. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2011-02-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Großhandel im In- und Ausland mit Werbemitteln einschließlich der Gestaltung der Werbeaussagen auf Werbemitteln, der Erstellung von Druck- und Stickvorlagen und der Ausführung dieser Druck- und Stickarbeiten; b) die Ausführung von Näharbeiten und der Betrieb einer Näherei; c) die Spedition und die Abwicklung von Lagerdienstleistungen, insbesondere von Textilien und Werbeartikeln; d) der Transport von Waren auf eigene und fremde Rechnung; e) der Handel mit Sportartikeln aller Art im In- und Ausland sowie deren Veredelung; f) das Erstellen von Internetseiten und die Handhabung von Internetshops sowie die Durchführung der kompletten Logistik auf fremde und eigene Rechnung; g) die Durchführung von Seminaren und Fachvorträgen auf eigene und fremde Rechnung. Die Aufnahme von Geschäften, die das Vorliegen einer behördlichen Erlaubnis erfordern, bedarf der vorherigen Einholung dieser Erlaubnis. Einzelprokura: Miltenberger, Edeltraud, Alzenau, *05.02.1952.
2014-12-24: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ZEGO Textilveredelungszentrum GmbH. Geschäftsführer: Zenglein, Johannes, Goldbach, *17.02.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-19: Prokura erloschen: Miltenberger, Edeltraud, Alzenau, *05.02.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauer, Tina, Hösbach, *04.10.1974; Zenglein, Nadja, Hösbach, *17.09.1993.
2018-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2018 hat die Satzung neu gefasst.
2018-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2018 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 115.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.